Sonntag, 18. September 2011
Im Wirtschaftsunterricht
Diese Woche hat das Leben der Studenten wieder seinen Lauf genommen. Nach der langen Sommerpause ist man natürlich nicht mehr so up to date mit all der fachliteratur vertraut. So kam es auch, dass ich völlig ahnungslos in der Wirtschaftsvorlesung sass. Wir haben das Thema Mantel AG usw. durchgenommen. Vorratsgesellschaft Schweiz war auch ein Punkt. Kurz zusammengefasst: Als Vorratsgesellschaft bezeichnet man eine Kapitalgesellschaft, die nicht mit der Absicht, eine wirtschaftliche Betätigung aufzunehmen, gegründet wurde. Stattdessen soll sie später als „leere Hülle“ der äusseren Rechtsform, z.B. GmbH, AG oder GmbH & Co. KG, an einen Dritten verkauft werden, der dann die Gesellschaft zur Aufnahme einer Geschäftstätigkeit nutzt. Im Unterschied zur Mantelgesellschaft ist die Vorratsgesellschaft noch nie einer vorherigen Geschäftstätigkeit nachgegangen. Der Käufer spart sich den langwierigen Eintragungsprozess der Kapitalgesellschaften und die damit verbundenen Haftungsrisiken einer GmbH in Gründung. Ein weiterer Vorfall ist die mit der Neugründung gesicherte Freiheit von Altforderungen aus früherem operativen Geschäft der Gesellschaft. Der Käufer muss nach Erwerb der Vorratsgesellschaft lediglich beim Handelsregister offenlegen, dass es sich um eine Vorratsgesellschaft handelt, die notwendigen Angaben zu Firmensitz, Unternehmensgegenstand, Mitgliedern der Organe etc. machen und die Versicherung der Geschäftsführer beiliegen, dass sich das Stammkapital in ihrer freien Verfügung befindet.
